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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER (https://dejure.org/2013,5092)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER (https://dejure.org/2013,5092)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2013 - L 2 SF 40/13 ER (https://dejure.org/2013,5092)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10.Auflage 2012, § 199 RdNr. 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG bzw. § 175 Satz 1 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen bzw. Beschwerden in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils bzw. Beschlusses zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung bzw. Beschwerde ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 aaO) oder offensichtlich bestehen (s. bereits BSG, Beschluss vom 06.05.1960 - 11 RV 92/60 -).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob dem Leistungsberechtigten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 aaO).

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Auch in früheren Leistungszeiträumen hat sich die Antragsgegnerin nicht geäußert, wann der Erbfall überhaupt eingetreten ist, der bezüglich der Abgrenzung maßgeblich ist, ob es sich insoweit um Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II oder Vermögen im Sinne von § 12 SGB II handelt (vgl. BSG, Urt. vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R m.w.N.) mit der Konsequenz unterschiedlicher rechtlicher Behandlung.
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles, die vom Vollstreckungsschuldner glaubhaft vorzutragen sind (BSG, Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Bezüglich der vom Sozialgericht zugesprochenen Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung ist darauf hinzuweisen, dass deren Bewilligung durch den Grundsicherungsträger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den unmittelbar bevorstehenden Verlust des Wohnraums voraussetzt (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B - m.w.N.).
  • BSG, 06.05.1960 - 11 RV 92/60
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung bzw. Beschwerde ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 aaO) oder offensichtlich bestehen (s. bereits BSG, Beschluss vom 06.05.1960 - 11 RV 92/60 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13
    Eine solche Eilbedürftigkeit liegt nach der Auffassung der Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vor (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER juris Rn 7 vgl. LSG NRW Beschluss vom 13.11.2012 - L 2 AS 1559/12 B juris Rn 2, jeweils m.w.N.).
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